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Prüfung von Arbeitsmitteln

Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben und essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Wir führen UVV Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschriften fachgerecht, zuverlässig und dokumentiert durch. Geprüft werden unter anderem Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen, Leitern, Regalanlagen, Baumaschinen, kraftbetriebene Tore und Türe, kraftbetriebene Kleingeräte. Unsere Prüfungen erfolgen praxisnah und direkt vor Ort – mit klarer Auswertung und rechtssicherer Dokumentation. So stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsmittel jederzeit einsatzbereit und gesetzeskonform sind. Ihre Sicherheit ist unser Anspruch.

Montagebedingungen, die zu prüfen sind:

  • Stand- und Aufstellfläche: Stabilität, Tragfähigkeit und Ebenheit des Untergrunds
  • Zugänglichkeit: Freie Wege und sichere Erreichbarkeit des Arbeitsmittels
  • Witterungseinflüsse: Schutz vor Regen, Frost, Hitze oder Wind je nach Einsatzort
  • Anschlussbedingungen: Vorhandene Strom-, Druckluft- oder Hydraulikanschlüsse in sicherem Zustand
  • Sichere Befestigung: Fachgerechte Verankerung oder Fixierung bei stationären Geräten und Anlagen

Arten der Prüfung von Arbeitsmittel sind:

  • Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen Arbeitsmittels durch eine befähigte Person
  • Wiederholungsprüfung: In regelmäßigen Abständen zur Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen
  • Anlassbezogene Prüfung: Nach besonderen Ereignissen wie Unfällen, Umbauten oder längerer Stilllegung
  • Prüfung nach Instandsetzung: Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit nach Reparaturen
  • Visuelle Prüfung im laufenden Betrieb: Regelmäßige Sichtkontrolle durch geschulte Mitarbeitende zur Früherkennung von Mängeln

Prüfungsumfang und Zeitintervall

Der Umfang einer Prüfung richtet sich nach Art, Nutzung und Gefährdungspotenzial des jeweiligen Arbeitsmittels. Geprüft werden unter anderem der technische Zustand, die Funktionsfähigkeit, die sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie die Einhaltung der Montage- und Umgebungsbedingungen. Auch die Dokumentation und Kennzeichnung des Arbeitsmittels werden überprüft. Die Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften und technischen Regeln.


Die Prüfintervalle sind abhängig vom Einsatzort, der Beanspruchung und dem Gefährdungspotenzial. In der Regel müssen Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich geprüft werden. Bei hoher Beanspruchung oder besonderen Einsatzbedingungen kann auch ein kürzeres Intervall notwendig sein. Nach Instandsetzungen, Umbauten oder besonderen Vorkommnissen ist zudem eine außerplanmäßige Prüfung durchzuführen. Wir beraten Sie individuell zu den für Ihren Betrieb passenden Intervallen und sorgen für eine termingerechte, rechtssichere Durchführung aller Prüfungen.

 
 

Befähigte Personen

Eine befähigte Person ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung fachlich qualifiziert, um Prüfungen an Arbeitsmitteln sachgerecht durchzuführen. Sie verfügt über die notwendige Berufsausbildung, einschlägige Erfahrung und spezifische Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet. Durch regelmäßige Schulungen und Praxis bleibt ihr Wissen stets aktuell. Nur befähigte Personen dürfen UVV Prüfungen vornehmen, um die Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten. Wir setzen ausschließlich fachkundige Prüfer ein, die Ihre Arbeitsmittel kompetent, zuverlässig und nach den geltenden Vorschriften bewerten.

Welche Prüfungen bieten wir an:

Flurförderzeuge z. B. Gabelstapler

Regelmäßige UVV Prüfung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Bremsen, Hubvorrichtung und Sicherheitseinrichtungen – direkt vor Ort und gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68.

Krane

Sicherheitsprüfung für Brücken-, Portal-, Säulen- oder Fahrzeugkrane. Fokus auf Tragmittel, Steuerung, Bremsen und Stabilität. Durchführung nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 52.

Baumaschinen

Regelmäßige UVV Prüfung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Bremsen, Hubvorrichtung und Sicherheitseinrichtungen – direkt vor Ort und gemäß den Vorgaben der DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12.

Kraftbetriebene Tore und Türen

Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion nach Arbeitsstättenregel ASR A1.7 und DGUV Information 208–022.

hubarbeitsbühnen

Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile wie Notablass, Schutzgeländer und Fahrwerk. Dokumentation erfolgt nach DGUV Regel 308-002 und die Durchführung durch befähigte Personen direkt im Einsatzbereich.

Kraftbetriebene Kleingeräte

Sicht- und Funktionsprüfung auf Beschädigungen sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen gemäß TRBS 1201, DGUV Regel 100-500.

leitern und tritte

Sicht- und Funktionsprüfung auf Beschädigungen, Standsicherheit, Verbindungselemente und Rutschhemmung. Grundlage sind DGUV Information 208-016 und BetrSichV. Prüfprotokoll inklusive.

Regalanlagen

Prüfung von Lagereinrichtungen auf Verformungen, Standfestigkeit und Anfahrschäden nach DIN EN 15635 und DGUV 208-061. Ziel ist die Unfallvermeidung und die langfristige Betriebssicherheit im Lagerbereich.

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