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Regelmäßige Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheitskultur. Sie dienen dazu, Mitarbeitende für Gefahren zu sensibilisieren, den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu fördern und bestehendes Wissen aufzufrischen. Besonders bei wechselnden Tätigkeiten, neuen Geräten oder geänderten Arbeitsabläufen sind Unterweisungen unverzichtbar. Wir führen diese Unterweisungen praxisnah, verständlich und auf Ihren Betrieb abgestimmt durch – mit rechtssicherer Dokumentation und dem Fokus auf nachhaltiger Wirkung im Arbeitsalltag.

Warum regelmäßige Unterweisungen unverzichtbar sind

  • Gesetzliche Pflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschriften
  • Sensibilisierung für Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten im Betrieb
  • Wissensauffrischung für erfahrene Mitarbeitende und Neueinsteiger
  • Anpassung an neue Arbeitsmittel, Prozesse oder geänderte Rahmenbedingungen
  • Rechtssichere Dokumentation als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften

Klassische Unterweisungsthemen decken grundlegende Sicherheitsaspekte ab, die in nahezu jedem Betrieb relevant sind. Dazu gehören der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln, das Verhalten im Gefahrenfall, die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung sowie ergonomisches Arbeiten und Gesundheitsschutz. Auch innerbetriebliche Verkehrswege und allgemeine Verhaltensregeln spielen eine wichtige Rolle. Ziel ist es, das Bewusstsein für Sicherheit zu stärken, Unfälle zu vermeiden und rechtliche Anforderungen zu erfüllen – praxisnah, verständlich und an den Arbeitsalltag angepasst.

Typische Inhalte klassischer Sicherheitsunterweisungen

  • Sicherer Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
  • Verhalten bei Notfällen und Unfällen
  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Ergonomisches Arbeiten und Gesundheitsschutz
  • Verkehrssicherheit im Betrieb

Sicherheitstechnische Unterweisungen sind gesetzlich verpflichtend und beruhen auf verschiedenen Vorschriften und Regelwerken. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die Unterweisungen müssen verständlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert durchgeführt werden. Besonders bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder nach Unfällen ist eine zusätzliche, anlassbezogene Unterweisung erforderlich.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Sicherheitstechnische Unterweisungen verfolgen das Ziel, Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren und Mitarbeitende für sicherheitsrelevante Themen zu sensibilisieren. Sie schaffen ein Bewusstsein für Gefahren, fördern verantwortungsbewusstes Handeln und tragen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei. Gleichzeitig stärken sie die Handlungskompetenz im Umgang mit Arbeitsmitteln und fördern eine gelebte Sicherheitskultur im Unternehmen.

Ziele der unterweisungen

  • Unfälle und Gesundheitsgefahren vermeiden
  • Rechtskonforme Durchführung betrieblicher Abläufe sicherstellen
  • Verantwortungsbewusstsein bei Mitarbeitenden fördern
  • Wissen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vermitteln
  • Sicherheitskultur nachhaltig im Unternehmen verankern

Sicherheitstechnische Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen sowie bei bestimmten Anlässen erfolgen. Ziel ist es, neue Risiken zu erfassen, Wissen aufzufrischen und Mitarbeitende stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Neben der jährlichen Wiederholung sind auch anlassbezogene Unterweisungen verpflichtend. Der Zeitpunkt der Durchführung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, betrieblichen Veränderungen oder dem individuellen Bedarf im Unternehmen.

anlässe und zeitpunkte füt unterweisungen

  • Bei Arbeitsaufnahme oder Versetzung in neue Tätigkeitsbereiche
  • Bei Einführung neuer Maschinen, Arbeitsmittel oder Verfahren
  • Nach Unfällen oder Beinaheunfällen zur Prävention weiterer Gefährdungen
  • Bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder betrieblicher Abläufe
  • Mindestens einmal jährlich als Wiederholungsunterweisung

Sicherheitstechnische Unterweisungen lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, je nach Anlass, Inhalt und Zielgruppe. Sie dienen entweder der grundlegenden Einführung, der Wiederholung oder der Reaktion auf konkrete Ereignisse im Betrieb. Alle Unterweisungen müssen dokumentiert und auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sein. So wird sichergestellt, dass Mitarbeitende jederzeit über relevante Sicherheitsaspekte informiert sind und korrekt handeln können.

Formen der Unterweisungen im Überblick

  • Erstunterweisung
  • Wiederholungsunterweisung
  • Anlassbezogene Unterweisung
  • Unterweisung bei neuen Arbeitsmitteln
  • Unterweisung bei Gefahrstoffen oder besonderen Risiken

Die Durchführung einer Unterweisung muss strukturiert, verständlich und auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten erfolgen. Wichtig ist eine klare Kommunikation der Inhalte, eine aktive Einbindung der Teilnehmenden und eine lückenlose Dokumentation. Ob in Gruppen, einzeln oder online – entscheidend ist, dass die Inhalte nachhaltig vermittelt und verstanden werden. Nur so kann Sicherheit im Arbeitsalltag wirksam gefördert und rechtlich abgesichert werden.

ablauf im überblick

  • Vorbereitung der Inhalte
  • Anpassung auf Zielgruppe
  • Durchführung mit Praxisbezug
  • Rückfragen und Verständnisprüfung
  • Dokumentation der Unterweisung

Die Dokumentation der Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Sie belegt, dass die Inhalte korrekt vermittelt und verstanden wurden. Eine lückenlose Dokumentation schützt das Unternehmen im Ernstfall vor Haftungsrisiken. Wichtig ist, dass alle relevanten Angaben vollständig, nachvollziehbar und zeitnah festgehalten werden – schriftlich oder digital.

Inhalte einer vollständigen Unterweisungsdokumentation

  • Datum und Ort der Unterweisung
  • Themen und Inhalte
  • Name der unterweisenden Person
  • Teilnehmerliste mit Unterschriften
  • Hinweis auf Rückfragen und Verständnisprüfung

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